Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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UGB | Unternehmensgesetzbuch (1. Auflage)

Achter Abschnitt - Zahlungsverzug

Anwendungsbereich

§ 455. Dieser Abschnitt gilt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern sowie für Rechtsgeschäfte zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person öffentlichen Rechts.

ErlRV 2111 BlgNR 24. GP 20–21:

1. Hier wird – entsprechend dem Geltungsumfang der Zahlungsverzugsrichtlinie – der Anwendungsbereich des Achten Abschnitts festgelegt. Die Richtlinie bezieht sich auf den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Artikel 1 Abs. 1) und definiert in ihrem Artikel 2 Z 1 den Terminus „Geschäftsverkehr“ dahin, dass darunter Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen zu verstehen sind, soweit diese Geschäftsvorgänge „zu einer Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt führen“. Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen oder öffentlichen Stellen einerseits und Verbrauchern andererseits werden von der Richtlinie nicht erfasst. Dementsprechend ordnet § 455 zunächst einmal an, dass der Achte Abschnitt für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern gilt (siehe zu den öffentlichen Stellen sogleich im folgenden Absatz) gilt. In der österreichischen Rechtsordnung, insbesondere im UGB, wird...

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