UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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E. Grundüberlegungen zur Umsetzung der neuen Zahlungsverzugsrichtlinie
1. Regelungsort
a) Da die Richtlinie nur den unternehmerischen Geschäftsverkehr betrifft, ist der richtige Ort für ihre Umsetzung im Unternehmensgesetzbuch zu finden. Soweit die Inhalte der neuen Richtlinie allerdings mit solchen Inhalten ihrer Vorgängerin übereinstimmen, die bei der seinerzeitigen Richtlinientransposition durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz im ABGB umgesetzt und dort auch im Weiteren belassen wurden, kann und soll es ohne Änderung bei diesen ABGB-Bestimmungen bleiben, zumal keine Korrektur der damaligen Entscheidung, diese Inhalte im allgemeinen Zivilrecht zu positivieren, nötig erscheint. Damit sind in erster Linie die Regelungen in § 1333 ABGB über die Betreibungskosten und in § 1334 ABGB über die Fälligkeit und damit den Beginn des Zinsenlaufs gemeint. Zu diesen Fragen kann es also auch im Licht des neuen Richtlinienrechts bei den damals geschaffenen Gesetzesbestimmungen bleiben.
Anders verhält es sich mit der Bestimmung des früheren § 1333 Abs. 2 ABGB über die gesetzliche Höhe der Verzugszinsen, die mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz in das UGB, nämlich in dessen § 352, transferiert und damit nur noch für den unternehmerischen Geschäftsverkehr anwendbar gest...