UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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B. Zielsetzung, Neuerungen und sonstige Inhalte der neuen Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU
1. Im April 2009 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der Zahlungsverzugsrichtlinie vor. Nach intensiven Verhandlungen darüber wurde schließlich die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verabschiedet und am unter L 48 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
2.Grundanliegen der Richtlinienneufassung war es, das Instrumentarium zur Bekämpfung von Zahlungsverzug auszubauen und zu verschärfen und dabei im besonderen Maße die „öffentlichen Stellen“ in die Pflicht zu nehmen. Mit dieser Verschärfung solle ein „durchgreifender Wandel hin zu einer Kultur der unverzüglichen Zahlung“ (Erwägungsgrund 12) erreicht werden. Dabei sei es angebracht, „spezielle Vorschriften für Geschäftsvorgänge einzuführen, bei denen Unternehmen öffentlichen Stellen Waren liefern und Dienstleistungen für sie erbringen“, weil solche öffentliche Stellen „mit sichereren, berechenbareren und beständigeren Einkünften als Unternehmen rechnen“ könnten und „Finanzmittel zu günstigeren ...