UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
A. Die frühere Zahlungsverzugsrichtlinie und ihre Umsetzung in Österreich
Schon die frühere Zahlungsverzugsrichtlinie 2000/35/EG hatte zum Ziel, den Belastungen, die Unternehmen durch übermäßig lange Zahlungsfristen und durch Zahlungsverzögerungen entstehen, durch abschreckende Rechtsfolgen von Zahlungsverzug entgegenzuwirken. Im Besonderen lag der Fokus der alten Richtlinie auf kleinen und mittleren Unternehmen, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen Unterlegenheit im Verhältnis zu Großunternehmen oder auch im Verhältnis zur öffentlichen Hand häufig mit einer sehr nachteiligen Vertragsgestaltung sowie mit Zahlungsverzögerungen konfrontiert waren. Schon die frühere Zahlungsverzugsrichtlinie galt nur für Geldforderungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Diese Richtlinie wurde in Österreich durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz, BGBl. I Nr. 118/2002, umgesetzt. Mit diesem Bundesgesetz wurden das ABGB, das damalige HGB, das Aktiengesetz 1965 und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert und eine eigene Verbandsklage gegen grob nachteilige Zahlungsbedingungen geschaffen. Im Konkreten wurden im ABGB ein neuer § ...