UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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Aus dem Vorblatt und dem Allgemeinen Teil der Erläuterungen, 2111 BlgNR 24. GP 1–9
[1] Problem
Die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (die die frühere Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2000 ersetzte) muss bis umgesetzt werden. In sachlichem Zusammenhang mit dem Fragenkreis des Zahlungsverzugs zeigt sich auch die Notwendigkeit, in der österreichischen Rechtsordnung durch eine gesetzliche Regelung auf das , 01051 Telecom/Deutsche Telekom, Slg 2008, I-1923, über die Rechtzeitigkeit von Zahlungseingängen im bargeldlosen Überweisungsverkehr Bedacht zu nehmen.
Ziele und Inhalte des Entwurfs
Die Inhalte der Zahlungsverzugsrichtlinie sollen – soweit sie Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen betreffen – in einem neuen Abschnitt des Vierten Buchs des Unternehmensgesetzbuchs umgesetzt werden. Soweit sie sich hingegen auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen beziehen, werden die Richtlinienregelungen durch entsprechende Gesetzesbestimmungen im Vergaberecht umgesetzt, die freilich nicht Gegenstand dieses Entwurfs sind, sondern einem gesonderten Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten bleiben.
[…] [2] […]