UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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Regierungsvorlage zum Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) samt Erläuterungen, 2111 BlgNR 24. GP, und Bericht des Justizausschusses, 2178 BlgNR 24. GP
Im Zeitpunkt der Drucklegung war das ZVG noch nicht im BGBl kundgemacht. RV samt Erl sowie JAB sind im Folgenden auszugsweise wiedergegeben. Eine Kommentierung der endgültigen Fassung wird den Beziehern dieses Kommentars ehestmöglich als Beiheft und unter http://www.lindeverlag.at/titel-0-0/ugb_kommentar-5238/ zur Verfügung stehen. Weitere geplante Änderungen des UGB betreffen eine Anpassung von § 5 Satz 2, die Aufhebung von § 352 (s auch Ratka, oben § 352 Rz 12) sowie die Änderung der Überschrift vor § 454 in „Siebenter Abschnitt“.
Die Änderungen sollen gem § 906 Abs 25 idF JAB auf nach dem abgeschlossene Verträge anzuwenden sein (s dazu auch ErlRV 2111 BlgNR 24. GP 29 f: Annahmeerklärung maßgeblich; JAB 2178 BlgNR 24. GP 1).