UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 459 Grob nachteilige Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken
Literatur
Peschka, Bessere Zahlungsmoral durch strengere Gesetze? Die Neufassung der Zahlungsverzugsrichtlinie, AnwBl 2011, 14; Frizberg, Verbesserung der Zahlungsmoral versus Vertragsfreiheit. Das Ringen um die Neufassung der Zahlungsverzugsrichtlinie, ÖJZ 2011, 629; Frizberg, Ministerialentwurf für ein Zahlungsverzugsgesetz in Begutachtung, ÖJZ 2012, 289; Schauer/Aichberger-Beig, Geplante Neuregelung der Geldschuld und des unternehmerischen Zahlungsverzugs, RdW 2012, 262; Stabentheiner, Das Zahlungsverzugsgesetz im Justizausschuss, ÖJZ 2013, 145; Stabentheiner/Meinl, Das neue Zahlungsverzugsgesetz im Überblick, ÖJZ 2013, 437.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einleitung | 1, 2 | |
II. | Tatbestand | 3–10 | |
A. | Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken | 3, 4 | |
B. | Grobe Nachteiligkeit – Grundsatz | 5–7 | |
C. | Grobe Nachteiligkeit – Kriterien | 8–10 | |
III. | Rechtsfolge | 11, 12 | |
IV. | Verhältnis zu § 879 ABGB | 13 |
I. Einleitung
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§ 459 wurde in Umsetzung des Art 7 ZV-RL in den neu geschaffenen 8. Abschn des 4. Buches des UGB eingefügt und ist auf Verträge anwendbar, die nach dem geschlossen werden (§ 906 Abs 25). Die Bestimmung bezweckt die Einschränkung der Möglichkeit,...