UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 456 Verzugszinsen
Literatur
S bei § 455; G. Graf, Zinsen, Bereicherung und Verjährung, JBl 1990, 350; Honsell, Der Zinsschaden bei der Geldschuld, wbl 1999, 97; G. Graf, Die Neuregelung der Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs – Eine kritische Analyse des ZinsRÄG, wbl 2002, 437; Spunda, Änderungen durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz (ZinsRÄG), ecolex 2002, 653; Aspöck, EuGH zur Rechtzeitigkeit von Überweisungen, ecolex 2008, 783; Lukits, Zinsenberechnung im österreichischen Zivilrecht, ÖJZ 2011, 293.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Normzweck | 1 | |
II. | Tatbestandsmerkmale | 2–4 | |
A. | „Verzögerung der Zahlung“ | 2 | |
B. | Geldforderungen | 3 | |
C. | (Basis-)Zinssatz | 4 | |
III. | „Verantwortlichkeitsabhängigkeit“ | 5–7 | |
IV. | Dispositivität | 8, 9 |
I. Normzweck
1
Zweck der im Vergleich zum allg Zinssatz erheblich höheren Verzugszinsen liegt (wie bei der Vorgängerbestimmung § 352) in der Verstärkung der Zahlungsmoral im unternehmerischen Geschäftsverkehr und dem daraus resultierenden Vertrauen des unternehmerischen Gl auf rechtzeitige Leistung.
II. Tatbestandsmerkmale
A. „Verzögerung der Zahlung“
2
Der Zinsenlauf beginnt gem § 1334 ABGB an dem der Fälligkeit (die sich aus Gesetz oder Vertrag ergeben kann) folgenden Tag (zu Zahlungsort und -zeit s nunmehr § 907a ABGB)...