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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 443 Rang mehrerer Pfänder

Alma Steger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Rangbestimmung
1
II.
Umkehr des Prioritätsgrundsatzes
2

I. Rangbestimmung

1

Bei Bestimmung der Rangreihenfolge zwischen den von § 443 erfassten gesetzl PfandR ist zunächst danach zu differenzieren, ob das gesetzl PfandR von Spediteur/Frachtf/Lagerhalter/Kommissionär durch die Versendung/Beförderung entstanden ist oder nicht (s aber § 112 EBG). Bejahendenfalls ist in weiterer Folge nach dem Entstehungszeitpunkt (Übernahme des Gutes) zu unterscheiden. Nachrangig sind sämtl in Abs 1 bezeichneten gesetzl PfandR, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sowie das PfandR des Spediteurs/Frachtf auf Wertvorschüsse (nur solche Vorschüsse sind gemeint), uzw unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens.

II. Umkehr des Prioritätsgrundsatzes

2

Die Umkehr des Prioritätsgrundsatzes bezweckt, den nachfolgenden Frachtf bzw Spediteuren einen Deckungsfonds bereitzuhalten, und gilt nur innerhalb der Gruppe von Pfandrechten, die durch die Versendung/Beförderung entstanden sind. Innerhalb der Gruppe der von § 443 erfassten, aber nicht aus der Versendung entstandenen Pfandrechte sowie hinsichtl amtl gesetzl und vertragl Pfandrechte greifen die al...

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