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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 438 Erlöschen der Ansprüche gegen den Frachtführer

Stefan Kofler

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Einführung
1
II.
Erlöschen von Forderungen
2
III.
Frachtzahlung
37
IV.
Annahme des Gutes
8, 9
V.
Umfasste Ansprüche
10, 11
VI.
Schadensfeststellung durch Sachverständige
1214
VII.
Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Minderungen
1520
VIII.
Kosten der Schadensfeststellung
IX.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

I. Einführung

1

Es ist einer der Leitgedanken des FrachtR, Transportschäden schnell abzuwickeln. Aus diesem Grunde sieht § 438 unter bestimmten Voraussetzungen eine Präklusion von Ansprüchen gegen den Frachtf vor. Weiters sieht diese Bestimmung eine Rügepflicht des Empf bei Schäden des Gutes vor, die bei der Annahme äußerlich nicht erkennbar sind.

II. Erlöschen von Forderungen

2

§ 438 Abs 1 sieht vor, dass alle Ansprüche gegen den Frachtf aus dem Frachtvertrag erlöschen, wenn das Gut angenommen und die Fracht neben den sonst auf dem Gut haftenden Forderungen bezahlt wird. Liegen diese Voraussetzungen kumulativ vor, führt dies zum absoluten Rechtsverlust der Ansprüche gegen den Frachtf aus dem Frachtvertrag, uzw sowohl der Ansprüche des Absenders als auch der Ansprüche des Empf.

III. Frachtzahl...

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