UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 31 Insolvenzverfahren
Literatur
Szöky, Firmenbucheintragungen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, ÖRPfl 2008, H 2, 29; Jäger, IRÄG 2009 und die Auswirkungen auf das Firmenbuchverfahren, ÖRPfl 2009, H 2, 21; Jennewein, Insolvenzverfahren und Firmenbuchrecht, Insolvenz-Forum 2010, 77.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||
I. | Insolvenzverfahren (Abs 1) | |
II. | Zwangsverwaltung (Abs 2) | |
III. | Unterschriftszeichnung (Abs 3) |
I. Insolvenzverfahren (Abs 1)
1
Abs 1 verweist auf die Regelungen der IO. Einschlägige Norm für das Insolvenzverfahren ist § 77a IO mit den dort taxativ aufgezählten Eintragungen, die jeweils von Amts wegen vorzunehmen sind. Die entsprechenden Verständigungen seitens des Insolvenzgerichts erfolgen automationsunterstützt.
2
§ 77a IO regelt in Abs 1 sieben Eintragungstatbestände; dessen Abs 2 beschäftigt sich mit den Änderungen und der Löschung von Eintragungen. § 157 Abs 2 IO betrifft die Überwachung der Erfüllung des Sanierungsplans, deren Art (mit oder ohne Vermögensübergabe) im FB anzumerken ist (§ 77a Abs 1 Z 3 IO).
3
In den Fällen des § 256 Abs 2 IO ist die Einsicht in die Insolvenzdatei nach Ablauf eines Jahres nicht mehr zu gewähren, darüber hinaus kann diese Einsicht auf Antrag des Schuldners durch Beschluss des Insolvenzgerichts beendet wer...