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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 416 Lagerhalter

Roman Rauter

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Überblick/anwendbares Recht
1, 2
II.
Lagerhalter
35
III.
Güter
6
IV.
Obsorge
7, 8
V.
Lagervertrag
9

I. Überblick/anwendbares Recht

1

§ 416 definiert den Lagerhalter und bildet – nach Maßgabe der § 343 ff (s näher Rz 3) – den Anknüpfungspunkt für die Anwendung der § 417–424. § 417 verweist auf die § 388–390. Subsidiär gelten die § 957967 ABGB zum Verwahrungsvertrag. Die Regelungen des UGB sind ebenso wie jene des ABGB dispositiv. Vereinbart werden häufig die AÖSp und für Möbellagerung die EMT. Die CMR ist auf Lagergeschäfte grds nicht anwendbar. Für die Lagerung in Zolllagern finden sich Regelungen im europäischen ZollR (s zB Art 98 ff ZK, § 63 f ZollR-DG, Art 148 ff ModZK). Das Lagergeschäft ist in D – inhaltlich iW ähnlich wie in Ö – in den § 46...

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