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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 410 Gesetzliches Pfandrecht

Lukas Bauer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Voraussetzungen (für das Entstehen des Pfandrechts)
13
II.
Gegenstand des Pfandrechts
4, 5
III.
Umfasste Forderungen
68
IV.
Erlöschen des Pfandrechts
9
V.
Zurückbehaltungsrecht

I. Voraussetzungen (für das Entstehen des Pfandrechts)

1

Das UGB sieht für den Kommissionär, Lagerhalter, Frachtf und auch den Spediteur ein gesetzliches Pfandrecht gegenüber jedermann (inkl Verbrauchern) vor (vgl die § 397, 421, 440, 410). Der Spediteur ist berechtigt, die Güter erst nach Begleichung von Provisionen und Auslagen an den Empfänger auszufolgen.

2

Zwingende Voraussetzung für das gesetzl PfandR nach § 410 ist die Existenz eines gültigen Speditionsvertrags. Dementsprechend steht Empfangs-, Grenz- oder Vollmachtsspediteuren mangels Speditionsauftrag kein gesetzl PfandR zu.

3

Die Bestimmungen sind dispositiv; in der Praxis wird das gesetzl PfandR regelmäßig durch umfassende vertragl Pfandrechtsvereinbarungen ergänzt (vgl § 50 AÖSp, wonach auch nicht konnexe Forderungen vom PfandR umfasst sind; siehe auch unten Rz 6 und 7). Auf das PfandR kann – ausdr oder stillschweigend – verzichtet werden.

II. Gegenstand des Pfandrechts

4

Das gesetzl P...

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