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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 386 Preisgrenzen

Manfred Büchele

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Zurückweisungsrecht bei der Verletzung von Preisgrenzen
1
II.
Sofortige Zurückweisung
24
III.
Keine Zurückweisung
5, 6

I. Zurückweisungsrecht bei der Verletzung von Preisgrenzen

1

Setzt der Kommittent dem Kommissionär Preisgrenzen – Höchsteinkaufspreis bei der EinkaufsKomm oder Mindestverkaufspreis bei der VerkaufsKomm –, darf der Kommissionär diese Preisgrenzen nicht über- bzw unterschreiten. Verstößt der Kommissionär gegen diese Vorgaben, hat der Kommittent ein ZurückweisungsR nach § 386 Abs 1. Andere Verstöße (auch preislicher Art) ahndet § 385, wohingegen § 386 bloß Abweichungen von Preislimits erfasst.

II. Sofortige Zurückweisung

2

Im Gegensatz zu anderweitigen Abweichungen (s die Kommentierung zu § 385 Rz 1 f) muss das die Preisgrenzen betreffende Zurückweisungsrecht unverzügl (ohne schuldhaftes Zögern) nach Erhalt der Ausführungsanzeige ausgeübt werden, ansonsten gilt die Abweichung von der Preisbestimmung als genehmigt; Stillschweigen des Kommittenten gilt als Genehmigung.

3

Das ZurückweisungsR wird rechtzeitig ausgeübt, wenn der Kommittent die Zurückweisung unverzüglich absendet (Wirksamkeit mit Zugang). Eine rechtzeitig abgesandte, aber nic...

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