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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 384 Pflichten des Kommissionärs

Manfred Büchele

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Ausführungs- und Interessenwahrungspflicht
16
II.
Weisungsrecht des Kommittenten
7, 8
III.
Benachrichtigungs- und Rechenschaftspflicht
913
IV.
Selbsthaftung des Kommissionärs
1416
V.
Herausgabepflicht
1719

I. Ausführungs- und Interessenwahrungspflicht

1

Der Kommissionär hat das gesamte KommGeschäft – nicht nur das Ausführungsgeschäft – mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuführen. Der Kommissionär ist dabei Sachverständiger iSd § 1299 f ABGB, den ggü dem Kommittenten Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten über alle relevanten Umstände – zB über objektiv bestehende Zweifel an der Echtheit eines Kunstwerks – treffen (§ 384 Abs 2).

2

§ 384 Abs 1 ergänzt die Sorgfaltspflicht des Kommissionärs um eine Pflicht zur bestmöglichen Treue- und Interessenwahrung zugunsten des Kommittenten. Maßnahmen im Interesse des Kommittenten darf der Kommissionär nicht allein deshalb unterlassen, weil ihm dadurch Aufwendungen entstehen.

3

Will der Kommissionär ein Geschäft ausführen, bei dem sein...

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