UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 376 Schadenersatz wegen Nichterfüllung
Literatur
Wiedemann, Thesen zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung, in FS Hübner (1984) 719; Huber, Wandlungen im Recht des Handelskaufs, ZHR 161 (1997) 168 ff; Ch. Rabl, Schadenersatz wegen Nichterfüllung (1998); ders, Hinterlegung, Selbsthilfeverkauf und Preisgabe – Rechtsbehelfe im Annahmeverzug des Gläubigers, ÖJZ 1998, 688; B. Jud, Schadenersatz bei mangelhafter Leistung (2003); Zollner, Aktuelle Judikatur zur Schadensberechnung: Keine abstrakte Berechnung bei volatilen Vermögenswerten, Zak 2011, 423; Kodek, Ausgewählte Fragen der Schadenshöhe bei Anlegerschäden, ÖBA 2012, 11.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Normzweck und Anwendungsbereich | ||
II. | Änderungen durch das HaRÄG | ||
III. | Umfang des Schadenersatzes | ||
IV. | Wahl der Berechnungsart | ||
V. | Abstrakte Schadensberechnung (Abs 1) | ||
VI. | Konkrete Schadensberechnung (Abs 2, 3) | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Voraussetzungen |
I. Normzweck und Anwendungsbereich
1
§ 376 enthält Sonderregeln zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens für Waren, die einen Markt- oder Börsenpreis haben. Abs 1 regelt die abstrakte, Abs 2 und 3 die konkrete Schadensberechnung. Hat die Ware keinen Markt- oder Börsenpreis, ist der Nichterfüllun...