UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 369 Zurückbehaltungsrecht
Literatur
Vogelsinger, Das Zurückbehaltungsrecht, ÖBA 1958, 371; Rummel, Gutgläubiger Erwerb von Retentionsrechten? JBl 1977, 521; Jabornegg, Zurückbehaltungsrecht und Einrede des nicht erfüllten Vertrages (1983); Reidinger, Zum Konflikt Werkunternehmer – Besteller – Eigentümer, JAP 1990/91, 206; Braumüller, Das Zurückbehaltungsrecht in Exekution und Insolvenz (1991); Dullinger, Handbuch der Aufrechnung (1995); Iro/Koziol, Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001); Feil, Konkursordnung6 (2008).
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Einführung | |||
II. | Anwendungsbereich | |||
III. | Gegenstand des Zurückbehaltungsrechts | |||
A. | Bewegliche Sachen und Wertpapiere | |||
1. | Keine Konnexität | |||
2. | Innehabung mit Willen des Schuldners | |||
3. | Eigentumsverhältnisse | |||
IV. | Rechtswirkungen | |||
V. | Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts | |||
VI. | Erlöschen |
I. Einführung
1
Entwicklung: Die v der Lehre zT geforderte grundlegende Reform des kfm ZbR ist auch im Zuge des HaRÄG nicht erfolgt: § 369 Abs 2–4 HGB blieb überhaupt unverändert. § 369 Abs 1 weist ggü seiner Vorgängerregelung bloß formale Abw auf. Auch die Änderung, dass nicht mehr auf den Besitz an den beweglichen Sachen und Wertpapieren, sondern nunmehr ...