UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 352 Verzugszinsen
Literatur
G. Graf, Zinsen, Bereicherung und Verjährung, JBl 1990, 350; Honsell, Der Zinsschaden bei der Geldschuld, wbl 1999, 97; G. Graf, Die Neuregelung der Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs – Eine kritische Analyse des ZinsRÄG, wbl 2002, 437; Spunda, Änderungen durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz (ZinsRÄG), ecolex 2002, 653; Aspöck, EuGH zur Rechtzeitigkeit von Überweisungen, ecolex 2008, 783; Lukits, Zinsenberechnung im österreichischen Zivilrecht, ÖJZ 2011, 293.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||
I. | Normherkunft und -zweck | |
II. | Anwendungsvoraussetzung | |
III. | Begriffe | |
IV. | Richterliches Mäßigungsrecht? | |
V. | „Zahlungsverzugsgesetz (ZVG)“ – Außerkrafttreten der Bestimmung |
I. Normherkunft und -zweck
1
§ 352 hat die frühere Bestimmung des § 1333 Abs 2 ABGB (mit dem die – bislang maßgebl – „Zahlungsverzugs-RL“ umgesetzt wurde und welche ebenso den Zinssatz „unter Unternehmern“ zum Inhalt hatte) in das 4. Buch des UGB „übertragen“. Zur bevorstehenden Änderung durch das ZVG s unten Rz 12 sowie Anh § 454.
2
Der Zweck der (im Vergleich zu dem ansonsten anwendbaren allg Zinssatz) erheblich höheren Verzugszinsen liegt in der Verstärkung der Zahlungsmoral des unternehmerischen Schuldners und dem daraus res...