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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 348 Haftung als Gesamtschuldner

Ulrich Edelmann/Thomas Ratka

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Norminhalt
14
II.
Normzweck
5
III.
Tatbestandsmerkmale
A.
Verpflichtung
1.
Vertrag
6
2.
Deliktische Ansprüche?
7
B.
Teilbarkeit der Leistung
8
IV.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
9, 10
V.
„Korrealität“
11, 12

I. Norminhalt

1

Das allg ZivilR stellt in § 889 ABGB den Grundsatz auf, dass mehrere Mitschuldner einer teilbaren Sache iZw nur für ihren eigenen Anteil haften. § 348 ist eine (von mehreren) Ausnahme(n) hierzu: Mehrere Untnr haften, wenn sie sich gemeinsam verpflichten, im Zweifel als Gesamtschuldner.

2

Die Bestimmung weicht von § 345 ab, da sie sich nur auf Untnr bezieht.

3

Wenn Untnr mit NichtUntnr gemeinsam ein Schuldverhältnis eingehen, so haften die Untnr solidari...

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