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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 345 Einseitig unternehmensbezogene Geschäfte

Thomas Ratka/Ulrich Edelmann

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Norminhalt
A.
Grundregel
1, 2
B.
Arten unternehmensbezogener Geschäfte
35
C.
Ausnahmebestimmungen
6
D.
„Restanwendungsbereich“ der Grundregel
7, 8
II.
Normzweck und -entwicklung
9, 10

I. Norminhalt

A. Grundregel

1

§ 345 ordnet eine grds Ausweitung der Geltung des 4. Buches auch für Nichtunternehmer an: Dieses ist somit – vorbehaltl (zahlreicher) Ausnahmen – dann anwendbar, wenn zumind eine der am RGeschäft beteiligten Personen Untnr ist. Insofern ergänzt die Bestimmung § 343 (Anwendungsbereich) und § 344 (Vermutung unternehmensbezogener Geschäfte). Es handelt sich allerdings um keine Zweifelsregel; vielmehr müssen Abweichungen im Gesetz ausdrücklich normiert sein. Der Gesetzgeber verwendet hierzu zwar keine einheitl, aber immerhin eine eindeutige Terminologie, zB „Unter Unternehmern“ (§§ 346, 349) oder „Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft“ (§ 377).

2

Die Bestimmung ist dispositiv; Abweichungen können daher exp...

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