UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 283 Zwangsstrafen
Literatur
Fida/Rechberger, Neues und Klargestelltes im Unternehmensgesetzbuch, RWZ 2006, 197; Kodek, Neue Entwicklungen bei der Durchsetzung der Bilanzpublizität, RdW 2010, 481; Dokalik/Birnbauer, Das neue Verfahren zur Erzwingung der Offenlegung nach den § 277 ff UGB, GesRZ 2011, 22; Andrae, Das neue Zwangsstrafenverfahren im Firmenbuch, GesRZ 2011, 155; Arnold/Raupal, Jahresabschluss: Zwangsstrafen auf EU-Prüfstand, Die Presse ; Urtz, Das neue Zwangsstrafenverfahren nach § 283 UGB – Übersicht über die Neuerungen sowie unions- und verfassungsrechtliche Probleme, ZFR 2011, 222.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||
I. | Inhalt, Zweck und Entstehungsgeschichte | |
II. | Adressaten der Strafdrohung | |
III. | Pflichtverstöße, deren Verletzung zur Verhängung einer Zwangsstrafe führt | |
IV. | Verhängung einer Zwangsstrafverfügung | |
V. | Einspruch | |
VI. | Wiederholte Verhängung von Zwangsstrafen | |
VII. | Erhöhung des Strafrahmens | |
VIII. | Vollstreckung verhängter Zwangsstrafen |
I. Inhalt, Zweck und Entstehungsgeschichte
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§ 283 Abs 1 sieht eine Zwangsstrafe zur Befolgung der Aufstellungs- und Offenlegungspflichten des JA und KAbschlusses vor. Die Zwangsstrafe ist nach Ablauf der Offenlegungsfrist sowohl gegen die angeführten Organmitglieder bzw Ver...