UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 282 Prüfungspflicht des Registergerichts
Literatur
Schlager, Probleme bei den Offenlegungsvorschriften von „kleinen“ und „mittelgroßen“ Kapitalgesellschaften, SWK 1996, D 37; Reich-Rohrwig, EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz am in Kraft getreten, ecolex 1996, 548; J. Zehetner, Beglaubigte Einreichung des Jahresabschlusses nicht erforderlich, SWK 1998, W 135; J. Zehetner, Folgen der Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses, ecolex 1998, 482; Rohatschek, Zur Überwachung der Einhaltung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses, RWZ 2000, 199; Hackl, Elektronische Einreichung der Jahresabschlüsse kleiner GmbHs beim Firmenbuch? SWK 2001, T 51; Wolkerstorfer, Zur Publizität bei der Verpfändung von Forderungen, JBl 2011, 225.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||
I. | Inhalt, Zweck und Entstehungsgeschichte | |
II. | Prüfung durch das Gericht (Abs 1) | |
III. | Überwachung der Größenmerkmale (Abs 2) | |
IV. | Unterlassen der Pflichtveröffentlichung (Abs 3) |
I. Inhalt, Zweck und Entstehungsgeschichte
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Gem § 282 Abs 1 hat das FBGericht zu prüfen, ob die gem § 277 bis 281 offenlegungspflichtigen Unterlagen des JA vollzählig beim FBGericht eingereicht worden sind und die Veröffentlichungspflichte...