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Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

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Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 271 Befangenheit und Ausgeschlossenheit

Rudolf Steckel

Übersicht der Kommentierung


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Rz
I.
Allgemeines
14
II.
Generalklausel
510
III.
Ausschlussgründe
1122
IV.
Sozietätsklausel
23, 24
V.
Ausgeschlossene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
2528
VI.
Gültigkeit für Konzernabschlussprüfungen
29, 30
VII.
Rechtsfolgen
3136

I. Allgemeines

1

Die § 271 bis 271c enthalten die wesentl relevanten Unabhängigkeitsregelungen, welche den Zweck haben, die Qualität der Abschlussprüfung zu sichern. § 271 enthält eine Generalklausel und einzelne Tatbestände, deren Erfüllung einen WP oder eine WirtschaftsprüfungsGes im Einzelfall v der Tätigkeit als Abschlussprüfer ausschließt (Unvereinbarkeitskatalog). Nach Abs 5 gelten die Tatbestände (Befangenheits- oder Ausschlussgründe) auch für den KAbschluss. Regelungszweck des § 271 ist die Sicherung der Urteils...

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