UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 267 Begriff
Literatur
S Lit zu § 243.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | ||||
I. | Grundlagen zum Konzernlagebericht | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Aufstellung | |||
C. | Prüfung und Offenlegung | |||
II. | Inhalt des Konzernlageberichts | |||
A. | Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage | |||
1. | Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage | |||
2. | Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren | |||
3. | Nachtragsbericht | |||
B. | Bericht über die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft und die Risiken des Unternehmens | |||
C. | Bericht über F&E | |||
D. | Angaben gem § 243a Abs 1 | |||
E. | Angaben gem § 243a Abs 2 |
I. Grundlagen zum Konzernlagebericht
A. Allgemeines
1
Der KLagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf und die Lage der wirtschaftlichen Einheit Konzern, er ist damit mehr als die Zusammenfassung der einzelnen Lageberichte der TochterUnt und des MutterUnt. Dies gilt umso mehr, als der Kreis der für den KLagebericht zu berücksichtigenden Unt nicht nur die vollkonsolidierten TochterUnt, sondern auch GemUnt und assoziierte Unt, wenn v diesen wesentl Einflüsse auf den Geschäftsverlauf, die Lage des K oder dessen künftige Entwicklung ausgehen, umfasst.
2
Der Wortlaut der Vorschriften für den Konzernlagebericht und den Lagebericht ist bis au...