UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 262 Begriff
Literatur
Vaubel, Joint Ventures im Konzernabschluss (2001); Lauer, Gemeinsam geführte Unternehmen in Bilanz- und Gesellschaftsrecht (2006); Küting/Weber, Der Konzernabschluss, Praxis der Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS12 (2010); Leitner-Hanetseder, Praxis der Kapitalkonsolidierung im Lichte aktueller Änderungsvorschläge, RWZ 2010, 45; Deloitte IFRS Centre of Excellence (www.iasplus.de), IASB regelt Teile der Konzernrechnungslegung neu, Juni 2011; Fröhlich, Praxis der Konzernrechnungslegung3 (2012).
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Allgemeines | ||
II. | Einzelfragen | ||
A. | Gemeinsame Führung | ||
B. | Maßgeblicher Anteil für die Konsolidierung | ||
C. | Besonderheiten bei der Konsolidierung | ||
III. | IFRS |
I. Allgemeines
1
Art 32 RL 83/349/EWG enthält die Definition des GemUnt und sieht ein WahlR für die Anwendung der Quotenkonsolidierung vor. Die Quotenkonsolidierung sei vertretbar, weil der Konzern aktiv an der gemeinsamen Leitung mitwirke und an den Ergebnissen beteiligt sei; die Quotenkonsolidierung mache es mögl, die wirtschaftl Bedeutung dieser Verbindung im Konzern zum Ausdruck zu bringen.
2
Der österr Gesetzgeber hat das Wahlrecht übernommen. § 262 definiert die Voraussetzungen für ...