Einhebung der Betriebsratsumlage bei Fehlen eines rechtskonformen Beschlusses
Nur bei Verstößen gegen elementarste Grundsätze des Betriebsversammlungsrechts kann der Arbeitgeber die Abfuhr der Betriebsratsumlage ablehnen
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 3/2020, 101