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ASoK 3, März 2020, Seite 120

Erwerbstätigkeit im Sinne des KBGG

§ 44 Zahnärztegesetz (ZÄG) stellt eine „gleichartige andere österreichische Rechtsvorschrift“ im Sinne des § 24 Abs 2 Satz 2 KBGG dar, wenn die Ausübung des zahnärztlichen Berufs aufgrund der Mutterschaft unterbrochen wird und die Unterbrechung die in § 24 Abs 2 Satz 2 KBGG verwiesenen Zeiträume eines Beschäftigungsverbots nach dem MSchG oder einer Karenz nach dem MSchG oder dem VKG umfasst und nicht überschreitet. – (§ 24 Abs 2 KBGG; § 44 ZÄG)

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Rubrik betreut von: Edith Marhold-Weinmeier
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Richterin am ASG Wien.
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