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Begründet ein Sponsorenvertrag ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis?
Im vorliegenden Fall hatte sich der VwGH mit dem Bestehen einer Pflichtversicherung nach dem ASVG aufgrund eines zwischen einem Fahrer von Motocross-Rennen und einem Hersteller von Motorrädern abgeschlossenen Sponsorenvertrages auseinanderzusetzen und sowohl das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG als auch eine Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG verneint. Bei einem Sponsorenvertrag mit einem Sportler wird typischerweise von einem Sponsor eine Leistung in Form von Geld- oder Sachmitteln (etwa auch Sportgeräten) erbracht. Die Gegenleistung des gesponserten Sportlers besteht bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise regelmäßig in der Zurverfügungstellung von „Werbung“, nicht aber in der Erbringung einer Dienstleistung, sodass schon deshalb ein freier Dienstvertrag nach § 4 Abs 4 ASVG zumeist nicht in Betracht kommt. Gründe, die eine andere Sichtweise rechtfertigen könnten, waren beim vorliegenden Sponsorenvertrag nicht hervorgekommen. Der VwGH verneinte daher das Vorliegen einer Pflichtversicherung nach dem ASVG und hob daher die angefochtene Entscheidung des BVwG auf ().