Ist eine Verwarnung oder eine Auflösungserklärung des Arbeitgebers eine zustimmungspflichtige Disziplinarmaßnahme?
Weder eine schlichte Verwarnung noch Auflösungserklärungen oder Versetzungen sind Disziplinarmaßnahmen, die eine Zustimmung des Betriebsrates nach § 102 ArbVG erfordern
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 7/2013, 250