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Unterlassene Anmeldung vor Arbeitsbeginn und Strafminderung wegen langen Verfahrens
2012/08/0167; , 2011/08/0187.
Der VwGH hat in mehreren Entscheidungen festgehalten, dass ein mehrjähriges Verfahren zur endgültigen Bemessung der Strafe für eine unterlassene Anmeldung eines Dienstnehmers vor Arbeitsantritt im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 EMRK (Verstoß gegen das Recht auf eine angemessene Verfahrensdauer) eine Strafmilderung rechtfertigt.