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Deckelung der Entgeltzuschüsse bei Krankheit und Unfall
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 (SVÄG 2012), BGBl. I Nr. 123/2012; Änderung der Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung, BGBl. II Nr. 109/2013; NÖDIS Nr. 7/2013.
Der Entgeltfortzahlungszuschuss im Falle der Krankheit bzw. des Unfalls an Klein- und Mittelbetriebe nach § 53b ASVG wurde im Rahmen des SVÄG 2012 begrenzt, wobei unklar war, ob sich die Deckelung mit der eineinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage auf das fortgezahlte Entgelt oder auf den diesbezüglichen Zuschuss der AUVA bezieht. Durch die nunmehrige Adaption der Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung ist klargestellt, dass sich die angeführte, ab geltende Begrenzung auf das fortgezahlte Entgelt und nicht auf den Zuschuss (50 % des fortgezahlten Entgelts) bezieht.