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Die Einstufung von Eingliederungshelfern und Sozialbetreuern in den BAGS-KV
Neue Berufsbilder werfen praktische Probleme auf
Der BAGS-KV findet mittlerweile seit fast zehn Jahren Anwendung auf ca. 40.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich. Aufgrund der unterschiedlichen und sich stetig verändernden Berufsbilder ist die Einstufung der Arbeitnehmer in die einzelnen Verwendungsgruppen des BAGS-KV immer wieder problematisch. In der betrieblichen Praxis wurde zuletzt die Einstufung von „Eingliederungshelfern“ und „Sozialbetreuern“ diskutiert.
1. Problemstellung
Der BAGS-KV findet mittlerweile seit fast zehn Jahren Anwendung auf ca. 40.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich. Wegen des rasanten Wachstums der Branche und der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Beschäftigten ergeben sich immer wieder rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der konkreten Anwendung des Kollektivvertrages auf die verschiedenen Tätigkeiten. Besonders schwierig ist hiebei die Einstufung der Arbeitnehmer in die einzelnen Verwendungsgruppen des BAGS-KV. Dieser sieht zwar eine Aufzählung unterschiedlichster Berufsbilder und Tätigkeitsbeschreibungen vor, die auf der Sach- und Branchenkenntnis der Kollektivvertragsparteien beruhen, jedoch ist eine abschließende Aufzählung aufgrund der Fülle der ve...