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Sozialrechtliche Ansprüche in der Entwicklungszusammenarbeit sollen ausgeweitet werden
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Entwicklungshelfergesetzes und des ASVG in den Nationalrat eingebracht (RV 2375 BlgNR 24. GP). Die Novelle zielt auf die Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Situation von Fachkräften in der Entwicklungszusammenarbeit ab. Konkret betreffen die Änderungen eine Festschreibung des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Bereiche Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration, staatliche Familienleistungen und eine Anpassung der Pensionsregelung. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass mitreisenden Partner die Aufnahme einer eigenen Arbeit gestattet ist. Weiters gewährleisten die novellierten Bestimmungen die rechtliche Gleichstellung von EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörigen.