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SWI 5, Mai 2004, Seite 265

EuGH: Rechnungsausstellung bei Überbindung der Mehrwertsteuerschuld

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-90/02, Gerhard Bockemühl hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob im Falle der Überbindung der Mehrwertsteuerschuld auf den Leistungsempfänger das Recht auf Vorsteuerabzug von der Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung abhängig gemacht werden darf oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zu Grunde:

Herr Bockemühl betreibt in Deutschland ein Bauunternehmen. Im streitigen Veranlagungszeitraum setzte er englische Bauarbeiter ein, die ihm von einem Unternehmen unter der Firma „Jaylink Bau Ltd. Building Contractors" zur Verfügung gestellt worden waren. Die von diesen englischen Bauarbeitern verrichteten Arbeiten wurden ihm unter der genannten Firma in Rechnung gestellt. Die Rechnungen wiesen eine englische UID-Nummer aus. Die Rechnungen von bis und von bis gaben zwei unterschiedliche Londoner Adressen an. Sie wiesen außerdem die in Rechnung gestellte Leistung als Gewerke aus, obwohl es sich in Wirklichkeit um die Gestellung von Personal handelte. Nach den Ermittlungen des Bundesamts für Finanzen gab es eine Gesellschaft mit der Firma „Jaylink Building Contractors Ltd.", die am in das englische Handelsregister eingetragen w...

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