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SWI 5, Mai 2004, Seite 227

"Switch-over" bei der internationalen Schachtelbeteiligung ab 2004

Die wesentlichen Aussagen der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 gelten - bis zum Ergehen einer neuen Verordnung - insoweit auch im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 4 KStG, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist. Nach dem neuen § 10 Abs. 4 KStG gilt der „Methodenwechsel" daher auch für ausländerbeherrschte österreichische Muttergesellschaften, wodurch entgegenstehende Aussagen der Verordnung unwirksam geworden sind (EAS 2400).

Zu der Frage, ob die Verweisung auf § 10 Abs. 2 KStG in § 2 Z. 3 lit. c der Verordnung statisch oder dynamisch zu interpretieren ist, wurde in der Anpassung der Körperschaftsteuerrichtlinien in Rz. 586 der ersten Auslegungsvariante der Vorzug gegeben. Folglich unterbleibt der Methodenwechsel nur dann, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden ausländischen Steueroasengesellschaft mindestens 25 % beträgt. (EAS 2440 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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