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SWI 5, Mai 2004, Seite 225

Veräußerung deutscher GmbH-Anteile durch den Gesellschaftergeschäftsführer und Zuerkennung einer GmbH-Pension

Veräußert ein in Österreich ansässiger Universitätsprofessor seine 60%ige Beteiligung an einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr oder verteilt auf fünf Jahre erfolgt. Auch die Halbsatzbegünstigung des § 37 Abs. 4 EStG kommt unabhängig davon zur Anwendung; selbst eine mehrjährige Zuflussverteilung des Veräußerungspreises bei einer Einmalveräußerung wäre - anders als bei den „außerordentlichen Einkünften" - unschädlich (Rz. 7308 EStR).

Scheidet der Veräußerer auch aus seiner Funktion als Geschäftsführer aus, dann unterliegt eine aus diesem Anlass gezahlte Pension der österreichischen Besteuerung. Denn S. 226das am unterzeichnete - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000 weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

„Die Zuordnung der Besteuerungsrechte an Ruhegehältern wird in Artikel 18 geregelt. Diese Bestimmung greift nicht nur in die Regelungen des Artikels 15, sondern auch in jene des Artikels 16 Abs. 2 ein. In ...

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