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Vermutung der Steuerhinterziehung bei Kapitaltransfer über die Grenze
Blumers/Kinzel (DB 2004, 401 ff.) berichten, dass die Kontrollmitteilungspraxis deutscher Finanzbehörden aufgrund des abstrakten Verdachts einer Steuerverkürzung bei bloßer Auslandsberührung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Sie führen dafür insbesondere das EG-Amtshilfe-Gesetz und die liberale Auskunftspraxis des BFH ins Treffen. Konkret gehen Blumers/Kinzel der Frage nach, ob nach den Vorschriften des EG-Amtshilfe-Gesetzes sowie den dem Art. 26 OECD-MA nachgebildeten Vorschriften in den deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auch ungefragt Auskünfte an ausländische Finanzbehörden erteilt werden dürfen (sog. Spontanauskünfte). Blumers/Kinzel kommen zu dem Ergebnis, dass die ständige deutsche Verwaltungspraxis bei Spontanauskünften von den deutschen Finanzgerichten nicht am Gemeinschaftsrecht geprüft wird und von den Finanzgerichten auch keine Beschwerde an den BFH zugelassen wird. Diese Praxis halten die Autoren für gemeinschaftsrechtswidrig, weil nach den entsprechenden Bestimmungen des EG-Vertrages (insbesondere den Grundfreiheiten) und auch nach der EG-Amtshilfe-Richtlinie Auskünfte nur bei konkreten Verdachtsmomenten erteilt werden dürften.