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SWI 12, Dezember 2001, Seite 565

Doppelansässige Kapitalgesellschaften

(BMF) - Gründen liechtensteinische Kapitalgesellschaften im Interesse einer besseren Betreuung ihrer Kontakte zu Kunden in EU-Staaten in Österreich Tochtergesellschaften, deren Geschäftsleitung sich in Liechtenstein befindet, dann ist auf solche „doppelansässigen Gesellschaften" das DBA-Liechtenstein nicht anwendbar (Art. 1 i. V. m. Art. 4 Abs. 1 lit. b). Die Gesellschaften unterliegen in Österreich der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht; die österreichischen DBAs mit Drittstaaten sind allerdings anwendbar. (EAS 1889 v. )

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