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SWI 12, Dezember 2001, Seite 510

Kunstmaler mit österreichisch-irischem Lebens- und Betätigungsfeld

Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger, der den Großteil seiner Bildwerke in einem irischen Atelier malt und der mit einer in Österreich lebenden Österreicherin verheiratet ist, der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Österreich unterliegt, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im EAS-Verfahren mit Bindungswirkung für die Abgabenbehörden der ersten Instanz geklärt werden kann. Anzumerken ist allerdings, dass bei aufrechter Ehe die Vermutung dafür spricht, dass auch ein zum Großteil im Ausland lebender Ehepartner Zugang zu der inländischen Wohnung der Ehegattin hat, dass ihm folglich eine inländische Wohnung zur Verfügung steht und dass er diese Wohnung auch anlässlich seiner zahlreichen Österreich-Aufenthalte zumindest gelegentlich benutzt, sodass schon aus diesem Grund unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist.

Davon losgelöst ist die Frage zu beurteilen, ob nach den Lebensverhältnissen auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinn des DBA-Irland in Österreich gelegen ist. Sollte z. B. die Lebensführung aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt von der Ehegattin aufgebaut sein und sollten die Aufenthalte in Irland die Österreich-Aufenthalte in zeitlicher Hinsi...

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