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Steuerliche Behandlung von frustrierten Aufwendungen im Ausland
Reith (IStR 2001, 671 ff.) beschäftigt sich mit der Frage, wie frustrierte (verlorene) Aufwendungen im Ausland (das sind solche, die letztlich nicht zu Einkünften im Ausland führen: z. B. Teilnahme an Bauausschreibung, wobei ein Mitbewerber den Zuschlag erhält) zu behandeln sind. Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn im Fall des Zuschlages eine Betriebstätte im Ausland begründet worden wäre und mit dem ausländischen Staat ein DBA mit Befreiungsmethode vereinbart ist. Die österreichische Finanzverwaltung hat regelmäßig einen Abzug solcher frustrierter Aufwendungen zugelassen. In der Literatur hat sich jedoch insbesondere Schuch in Gassner/M. Lang/ Lechner (Hrsg.) Die Betriebsstätte im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, 1998, 197 ff. gegen diese Auffassung ausgesprochen. Nach der jüngsten Rspr. des VwGH zur Verwertung ausländischer Verluste trotz Befreiungsmethode (vgl. dazu die Beiträge von Zorn, Loukota und Urtz in SWI 11/2001) sollte m. E. diese Frage in Österreich endgültig dahin gehend geklärt sein, dass frustrierte Aufwendungen im Inland abgezogen werden können.