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EU-Stipendien für die Teilnahme an einem dreijährigen universitären Forschungsnetzwerk in Spanien
(BMF) - Nach österreichischem Recht werden Post-graduate-Stipendien als Einkommensersatz und damit als steuerpflichtiges Erwerbseinkommen angesehen. Dies gilt auch für Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researches) der Europäischen Union gewährt werden (Tz. 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Werden TMR-Stipendien aus Anlass der Teilnahme an einem dreijährigen Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser Universität ausbezahlt, dann kann Spanien nicht entgegengetreten werden, wenn es gemäß Artikel 16 des österreichisch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an diesen Arbeitslöhnen in Anspruch nimmt. Auf der Grundlage von Artikel 24 des Abkommens ist in diesem Fall in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren. (EAS 1924 v. )