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Arbeitsgestellung aus Spanien
(BMF) - Werden von einem österreichischen Gebäudereinigungsunternehmen Arbeitskräfte von einem spanischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen angemietet, dann sind die an das spanische Unternehmen gezahlten Gestellungsvergütungen gemäß Art. 7 DBA-Spanien von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Liegt eine Ansässigkeitsbescheinigung des spanischen Unternehmens vor, dann können die Gestellungsvergütungen dem Grundsatz nach abzugsfrei nach Spanien überwiesen werden.
Allerdings kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass in besonders gelagerten Fällen eine abgabenrechtliche Inanspruchnahme des Gestellungsnehmers erfolgen kann. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Grund für die Annahme besteht, dass das spanische Unternehmen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht als Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, sondern als bloßer Vermittler der betreffenden Arbeitskräfte agiert. Werden Arbeitslöhne z. B. unmittelbar an die Arbeitskräfte selbst ausgezahlt, dann könnte das bereits ein erstes Indiz dafür darstellen, dass in Wahrheit das österreichische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist und dass folglich das öst...