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VwGH: Beitragspflicht/Schätzung
• 1. Die Grundsätze der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 184 BAO lassen sich auch auf die Feststellung der für das Versicherungsverhältnis maßgebenden Umstände nach § 42 Abs. 3 ASVG anwenden.
• 2. Daher müssen bei einer vorgenommenen Schätzung der Beitragspflicht die herangezogenen Grundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die Behörde Parteiengehör zu gewähren und insb. auf vom Beitragspflichtigen substanziiert vorgetragene, relevante Behauptungen einzugehen hat. Auch die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat u. a. die Schätzungsmethode, die der Schätzung zu Grunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen. - (§ 42 Abs. 3 ASVG)
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