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ASoK 12, Dezember 2006, Seite 445

Weiter keine Einigung auf neue EU-Arbeitszeitrichtlinie

Auch der fünfte Anlauf für eine Lösung des seit mehr als zwei Jahren dauernden Streits über eine Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert. Das Sondertreffen der EU-Arbeitsminister in Brüssel wurde am erfolglos abgebrochen, nachdem sich fünf Länder mit Sperrminorität gegen den von der finnischen Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschlag ausgesprochen hatten. Frankreich, Spanien, Italien, Griechenland und Zypern sollen bis zuletzt ein fixes Datum für ein Auslaufen der Ausnahmen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden verlangt haben, während Länder wie Deutschland und Großbritannien entschieden daran festhielten, hieß es aus Diplomatenkreisen. Sozialkommissar Spidla hat nach Angaben der APA für den Fall des neuerlichen Scheiterns bereits im Vorfeld angedroht, dass die Kommission gegen alle Länder, welche gegen die EU-Bestimmungen verstoßen, ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen wird. Die Änderung der bestehenden Arbeitszeitrichtlinie von 1993 wurde vor allem notwendig, weil laut EuGH Bereitschaftszeit (beispielsweise von Ärzten) zur Gänze als Arbeitszeit zu werten ist. Laut früheren Angaben verstoßen 23 der 25 Mitgliedstaaten derzei...

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