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Kündigungsentschädigung und Krankenstand
Krankenstände mit reduziertem Entgelt während des Anspruchszeitraums für die Kündigungsentschädigung sind zu belegen
Wird das Arbeitsverhältnis rechtswidrig vom Arbeitgeber durch ungerechtfertigte Entlassung oder zeitwidrige Kündigungbeendet, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung. Diese steht dem Arbeitnehmer auch bei einem gerechtfertigten vorzeitigen Austritt zu, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden trifft (§§ 29, 34 AngG; §§ 1162b, 1162d ABGB). Der Arbeitnehmer ist so zu stellen, wie wenn durch den Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt (Fiktion der gesetzmäßigen Arbeitgeberkündigung). Auf Grund dieser Fiktion sind auch Einschränkungen des Entgeltanspruchs während des Kündigungsentschädigungszeitraums relevant und daher zu belegen.
1. Rechtsnatur der Kündigungsentschädigung
Nach Auffassung der Rechtsprechung handelt es sich bei der Kündigungsentschädigung nicht um Entgelt, sondern um einen Schadenersatzanspruch.
Der Arbeitnehmer behält seine vertragsgemäßen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum, der bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeberkündigung hätte verstreichen müssen. Ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung hat, hängt daher davon ab, inwieweit ihm bis zur gesetzmäßigen Beendigung...