Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kündigung während eines Krankenstands
Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstands gekündigt, so behält er seinen Anspruch auf Fortzahlung des Krankenentgelts für die gesetzlich vorgesehene Dauer (§ 9 Angestelltengesetz [AngG] und § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz [EFZG]). Jüngst hat sich der OGH mit dem Vorbringen eines klagenden Arbeitnehmers befasst, der die Auffassung vertreten hat, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses bei Kündigung im Krankenstand nicht mit dem Ablauf der Kündigungsfrist, sondern erst mit dem Ende des Krankenstands eintrete. Dies würde bedeuten, dass etwa der Zuwachs von Urlaubstagen und ein „Abfertigungssprung“ im System der Abfertigung „alt“ (zB durch die Vollendung des 20. Jahres im Arbeitsverhältnis) bis zum Ende des Krankenstands relevant wären ().
Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 9. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.
Gesetzliche Regelungen
Dazu ist zunächst auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen (§ 9 AngG und § 5 EFZG)...