Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflegeverordnung - Ausnahme von Pflegekräften vom AuslBG
• Pflegeverordnung - Ausnahme von Pflegekräften vom AuslBG
taxlex 12/2006: Artikel von Helwig Aubauer und Thomas Neumann.
In diesem Fachbeitrag wird zunächst die Verordnung des Arbeitsministers (BGBl. II Nr. 405/2006 vom ) besprochen. Es wird auch die Rechtsmeinung des BMWA referiert, nach der diese Ausnahme vom AuslBG nicht zu einem Erwerb von Freizügigkeit gemäß § 32a Abs. 2 AuslBG führt. Schließlich erfolgen ein Ausblick und ein Vorschlag, der in Richtung selbständige Erwerbstätigkeit jener Personen geht, die diese Pflege bzw. Betreuung übernehmen. Diese Aussagen der gewichtigen Autoren aus der Wirtschaftskammer Österreich lässt hoffen, dass die Rechtsentwicklung versucht, die bestehenden Lösungen der Praxis abzusichern und nicht mit Rechtsnormen neue Probleme zu schaffen.
Hinzuweisen ist auch auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Thema Dienstverhältnis von Pflegekräften. Diese geht nämlich keineswegs von einem echten Dienstverhältnis aus. Selbst bei verbindlich zugesagten Diensten durch Pflegehelfer liegt kein Dienstverhältnis vor, wenn diese die Befugnis haben, angebotene Dienste sanktionslos ablehnen zu können (VwGH 96/08/0202 vom ). Auch eine tägliche Arbeitszeit von zwölf Stunden stellt diese Beurte...