§ 433. Fünfter Teil Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 444. Inkrafttreten und Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 111/2010
§ 78 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit in Kraft. § 80 Z 2 tritt mit in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn die Ladung oder Verfügung nach dem zugestellt worden ist. § 249 Abs. 3 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, tritt mit in Kraft und ist in dieser Fassung anzuwenden, wenn der Exekutionsantrag nach dem bei Gericht einlangt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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