B.6.2.1.4. Rechtslage ab
955Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:
Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).
Der Höchststeuersatz beträgt 16%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.
Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).
956Die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 kommt zur Anwendung.
Beispiel 1:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Hier kommt der maximale Steuersatz von 16% zur Anwendung. Bei einem Nettopreis von 9.000 Euro (Entgelt iSd § 4 UStG 1994 ohne Normverbrauchsabgabe) beträgt die Steuer 1.728 Euro (inklusive 20% Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 von 288 Euro). Vom Nettopreis werden noch 20% Umsatzsteuer berechnet.
Der Endpreis beträgt daher 9.000 Euro + 1.728 Euro (NoVA) + 1.800 Euro (USt)= 12.528 Euro.
Beispiel 2:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 500 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 8% [(500 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Bei einem Nettopreis von 7.000 Euro beträgt die Steuer 672 Euro (inklusive 20% Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 von 112 Euro). Vom Nettopreis werden noch 20% Umsatzsteuer berechnet.
Der Endpreis beträgt daher 7.000 Euro + 672 Euro (NoVA) + 1.400 Euro (USt) = 9.072 Euro.
Beispiel 3:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 120 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 0,4% [(120 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Kaufmännisch gerundet ergibt dies einen Steuersatz von 0%.
B.6.2.1.5. Rechtslage ab
957Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:
Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).
Der Höchststeuersatz beträgt 16%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.
Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).
958Die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 kommt zur Anwendung.
Beispiel:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Der Höchststeuersatz liegt jedoch bei 16%. Bei einem Nettopreis von 10.000 Euro beträgt die Steuer 1.600 Euro. Von der errechneten Normverbrauchsabgabe werden noch 20% Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 hinzugerechnet.
Der Gesamtbetrag an Normverbrauchsabgabe beträgt daher 1.600 Euro + 320 Euro = 1.920 Euro.
B.6.2.1.6. Rechtslage ab
959Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:
Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).
Der Höchststeuersatz beträgt 14%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.
Bis 100 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).
960Die Steuer erhöht sich gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist, um 20%.
Beispiel 1:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 500 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 8% [(500 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Bei einem Nettopreis von 6.000 Euro beträgt die Steuer 480 Euro. Von der errechneten Normverbrauchsabgabe werden noch 20% Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 hinzugerechnet.
Der Gesamtbetrag an Normverbrauchsabgabe beträgt daher 480 Euro + 96 Euro = 576 Euro.
Beispiel 2:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Der Höchststeuersatz beträgt jedoch nur 14%. Bei einem Nettopreis von 10.000 Euro beträgt die Steuer 1.400 Euro. Von der errechneten Normverbrauchsabgabe wird noch die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 hinzugerechnet.
Der Gesamtbetrag an Normverbrauchsabgabe beträgt daher 1.400 Euro + 280 Euro = 1.680 Euro.
B.6.2.1.7. Rechtslage ab
961Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:
Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).
Der Höchststeuersatz beträgt 14%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.
Bis 100 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).
Beispiel 1:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Der Höchststeuersatz liegt bei 14%.
Bei einem Nettopreis von 10.000 Euro beträgt die Steuer 1.400 Euro.
Beispiel 2:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 500 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 8% [(500 cm3 - 100 cm3) x 0,02].
Bei einem Nettopreis von 6.000 Euro beträgt die Steuer 480 Euro.
Beispiel 3:
Ein Motorrad hat einen Hubraum von 120 Kubikzentimetern:
Der Steuersatz beträgt 0,4% [(120 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Kaufmännisch gerundet ergibt dies einen Steuersatz von 0%.
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Steuer |
Betroffene Normen: | NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 KfzStG 1992, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992 VersStG, Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133/1953 § 6 Abs. 6 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991 |
Schlagworte: | Normverbrauchsabgabe - NoVA - Kraftfahrzeugsteuer - motorbezogene Versicherungssteuer - Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge - KFZ - Motorrad - Motorräder - Mopeds - Personenkraftwagen - PKW - Kombinationskraftwagen - Kombi - Lastkraftwagen - LKW - widerrechtliche Verwendung |
Stammfassung: | 2021-0.410.665 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
WAAAA-76453