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Richtlinie des BMF vom 01.07.2021, 2021-0.410.665
B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
B.6. Tarif ( § 6 NoVAG 1991)
B.6.2. Rechtslagen bis
B.6.2.1. Motorräder

B.6.2.1.4. Rechtslage ab

955Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:

Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).

Der Höchststeuersatz beträgt 16%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.

Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).

956Die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 kommt zur Anwendung.

Beispiel 1:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Hier kommt der maximale Steuersatz von 16% zur Anwendung. Bei einem Nettopreis von 9.000 Euro (Entgelt iSd § 4 UStG 1994 ohne Normverbrauchsabgabe) beträgt die Steuer 1.728 Euro (inklusive 20% Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 von 288 Euro). Vom Nettopreis werden noch 20% Umsatzsteuer berechnet.

Der Endpreis beträgt daher 9.000 Euro + 1.728 Euro (NoVA) + 1.800 Euro (USt)= 12.528 Euro.

Beispiel 2:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 500 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 8% [(500 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Bei einem Nettopreis von 7.000 Euro beträgt die Steuer 672 Euro (inklusive 20% Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 von 112 Euro). Vom Nettopreis werden noch 20% Umsatzsteuer berechnet.

Der Endpreis beträgt daher 7.000 Euro + 672 Euro (NoVA) + 1.400 Euro (USt) = 9.072 Euro.

Beispiel 3:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 120 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 0,4% [(120 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Kaufmännisch gerundet ergibt dies einen Steuersatz von 0%.

B.6.2.1.5. Rechtslage ab

957Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:

Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).

Der Höchststeuersatz beträgt 16%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.

Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).

958Die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 kommt zur Anwendung.

Beispiel:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Der Höchststeuersatz liegt jedoch bei 16%. Bei einem Nettopreis von 10.000 Euro beträgt die Steuer 1.600 Euro. Von der errechneten Normverbrauchsabgabe werden noch 20% Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 hinzugerechnet.

Der Gesamtbetrag an Normverbrauchsabgabe beträgt daher 1.600 Euro + 320 Euro = 1.920 Euro.

B.6.2.1.6. Rechtslage ab

959Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:

Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).

Der Höchststeuersatz beträgt 14%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.

Bis 100 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).

960Die Steuer erhöht sich gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist, um 20%.

Beispiel 1:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 500 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 8% [(500 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Bei einem Nettopreis von 6.000 Euro beträgt die Steuer 480 Euro. Von der errechneten Normverbrauchsabgabe werden noch 20% Abgabenerhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 hinzugerechnet.

Der Gesamtbetrag an Normverbrauchsabgabe beträgt daher 480 Euro + 96 Euro = 576 Euro.

Beispiel 2:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Der Höchststeuersatz beträgt jedoch nur 14%. Bei einem Nettopreis von 10.000 Euro beträgt die Steuer 1.400 Euro. Von der errechneten Normverbrauchsabgabe wird noch die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 idF BGBl. Nr. 818/1993 hinzugerechnet.

Der Gesamtbetrag an Normverbrauchsabgabe beträgt daher 1.400 Euro + 280 Euro = 1.680 Euro.

B.6.2.1.7. Rechtslage ab

961Der Steuersatz errechnet sich nach der folgenden Formel:

Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden).

Der Höchststeuersatz beträgt 14%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen.

Bis 100 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller).

Beispiel 1:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 1.000 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 18% [(1.000 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Der Höchststeuersatz liegt bei 14%.

Bei einem Nettopreis von 10.000 Euro beträgt die Steuer 1.400 Euro.

Beispiel 2:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 500 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 8% [(500 cm3 - 100 cm3) x 0,02].

Bei einem Nettopreis von 6.000 Euro beträgt die Steuer 480 Euro.

Beispiel 3:

Ein Motorrad hat einen Hubraum von 120 Kubikzentimetern:

Der Steuersatz beträgt 0,4% [(120 cm3 - 100 cm3) x 0,02]. Kaufmännisch gerundet ergibt dies einen Steuersatz von 0%.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991
KfzStG 1992, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992
VersStG, Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133/1953
§ 6 Abs. 6 NoVAG 1991, Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991
Schlagworte:
Normverbrauchsabgabe - NoVA - Kraftfahrzeugsteuer - motorbezogene Versicherungssteuer - Fahrzeuge - Kraftfahrzeuge - KFZ - Motorrad - Motorräder - Mopeds - Personenkraftwagen - PKW - Kombinationskraftwagen - Kombi - Lastkraftwagen - LKW - widerrechtliche Verwendung
Stammfassung:
2021-0.410.665

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
WAAAA-76453