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US-Nachlass mit in Österreich ansässigem Erben
(BMF) – Wird der Nachlass eines im Jahr 2005 in den USA verstorbenen Erblassers im Jahr 2007 dem in Österreich ansässigen Erben eingeantwortet, bilden die ab dem Todestag in das Nachlassvermögen geflossenen Kapitalerträge Einkünfte des österreichischen Erben und unterliegen in seinen Händen in Österreich der Einkommensbesteuerung. Werden demgegenüber nach US-Recht diese Einkünfte dem Nachlassvermögen zugerechnet und in den Händen des Nachlassvermögens besteuert, so tritt hierdurch ein internationaler Zurechnungskonflikt auf; dieser wird durch unterschiedliches nationales Recht verursacht, weil ein Nachlassvermögen nach österreichischem Recht transparent, nach US-Recht hingegen als intransparent gewertet wird.
Da das DBA keine Vorschriften enthält, wem in Fällen der vorliegenden Art die Einkünfte zuzurechnen sind, richtet sich dies gemäß Art. 3 Abs. 2 DBA-USA nach dem innerstaatlichen Recht der beiden Vertragstaaten. Wenn daher nach US-Recht das Nachlassvermögen als eine „in den USA ansässige Person“ gewertet wird (Art. 4 Abs. 1 lit. b DBA-USA), dann sind die USA durch das Abkommen berechtigt, die größtenteils aus US-Quellen stammenden Einkünfte – anders als nach österreichischem Rec...